30.08.2024, 00:00 Uhr - 23:59 Uhr, LiteraturRat M-V e.V. in Rostock

Mikroförderung: Land und LiteraturRat MV unterstützen kleinere Vorhaben

Schnelle Förderung für Literaturprojekte


Ab sofort können sich literarische Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern um eine sogenannte Mikroförderung bewerben: Bis zu 800 Euro vergibt eine Jury des LiteraturRats Mecklenburg-Vorpommern an kleinere Vorhaben, die noch innerhalb des laufenden Jahres 2024 realisiert werden sollen. Förderfähig sind u. a. Veranstaltungen, Buchprojekte oder Vorhaben mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Genres. Insgesamt stehen dafür 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.


Die Bewerbungsfrist für literarische Projekte läuft bis zum 30. August 2024. Kleinere Beträge bis 200 Euro können laufend beantragt ...


Ab sofort können sich literarische Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern um eine sogenannte Mikroförderung bewerben: Bis zu 800 Euro vergibt eine Jury des LiteraturRats Mecklenburg-Vorpommern an kleinere Vorhaben, die noch innerhalb des laufenden Jahres 2024 realisiert werden sollen. Förderfähig sind u. a. Veranstaltungen, Buchprojekte oder Vorhaben mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Genres. Insgesamt stehen dafür 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.


Die Bewerbungsfrist für literarische Projekte läuft bis zum 30. August 2024. Kleinere Beträge bis 200 Euro können laufend beantragt werden. Ab 2025 wird die Förderung zweimal pro Jahr ausgeschrieben.


„Diese Förderung reagiert auf einen Bedarf, der innerhalb der Literaturszene von Mecklenburg-Vorpommern immer wieder artikuliert wurde“, erklärt Ralph Kirsten, Vorstandsvorsitzender des LiteraturRats MV. Gefragt seien demnach immer wieder kurzfristige Förderungen mit kleinen Beträgen. „Oft reicht schon eine relativ kleine Summe als Finanzierung oder Kofinanzierung aus, um Projekte ins Laufen zu bringen“, so Kirsten weiter. „Ziel ist es, durch diese Zuwendung die Vielgestaltigkeit der literarischen Szene des Landes vor allem jenseits der Städte und der etablierten Einrichtungen zu erhalten, zu fördern und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.“


Die Mikroförderung haben der LiteraturRat MV und das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam entwickelt. Das Ministerium übernimmt auch die Finanzierung des Projekts.


FAQ zum Antrag auf Mikroförderung



Wer wird gefördert?


Berücksichtigt werden Vorhaben, von denen deutliche Impulse für die literarische Szene Mecklenburg-Vorpommerns ausgehen. Insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Autorinnen/Autoren oder literarischen Initiativen mit verschiedenen Kunstsparten sowie neue Formen der Präsentation und Öffentlichmachung von Literatur in und aus MV, insbesondere auch im ländlichen Raum, stehen im Vordergrund.


Wie erfolgt die Auswahl?


Die zu fördernden Projekte werden ausgewählt durch ein Gremium bestehend aus Mitgliedern des LiteraturRats und der Fachstelle Literatur sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie einer Vertreterin des literarischen Lebens des Landes.


Dabei werden folgende Leitfragen zugrunde gelegt:


Welche Zielstellung verfolgt das Projekt?
Welche Rolle spielt das Projekt bei der Förderung neuer Formate und Präsentationsformen im Sinne einer besseren Sichtbarkeit der literarischen Szene in MV?
Worin besteht die künstlerische/inhaltliche Qualität des Projekts?Inwiefern ist Interdisziplinarität Teil des Konzepts?
Werden Nachhaltigkeitsaspekte in dem Projekt berücksichtigt?
Wird das Projekt im Bereich der Möglichkeiten barrierearm oder sogar barrierefrei gestaltet?


Wie und wann wird über die Förderung entschieden?


Eine Bewerbung um eine Förderung ist ganzjährig für das laufende Jahr möglich. Beträge bis 200 Euro können laufend beantragt werden.Über Beträge bis 800 Euro entscheidet ein Gremium in festgelegten Zeiträumen. Ausgeschrieben wird die Mikroförderung ab 2025 regulär zwei Mal im Jahr. Im Jahr 2024 erfolgt die erstmalige Ausschreibung am 15. Juli, die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August. Die Fördersumme wird unmittelbar nach dem Urteil des Entscheidungsgremiums im September ausgezahlt.


Wie hoch ist die Förderung?

Das Gesamtvolumen der Förderung von Mikro- und Kleinprojekten pro Jahr beträgt 10.000 Euro. An einzelne Projekte werden im Sinne größtmöglicher Breite der Förderung Beträge von maximal 800 Euro vergeben. Die Höhe der vergebenen Mittel kann von der beantragten Summe abweichen und richtet sich auch nach Verfügbarkeit der Mittel bzw. nach der Zahl und Qualität der eingegangenen Anträge.

Die Förderung der Projekte erfolgt als Weiterleitung der Zuwendungen des Landes MV durch den LiteraturRat MV laut Kulturförderrichtlinie. Die geförderten Projekte müssen nach Abschluss die sachgemäße Verwendung der Mittel gegenüber dem LiteraturRat MV nachweisen.


Welche Ausgaben werden nicht finanziert?

Die Förderung der Projekte erfolgt als Weiterleitung der Zuwendungen des Landes MV durch den LiteraturRat MV laut Kulturförderrichtlinie. Die geförderten Projekte müssen nach Abschluss die sachgemäße Verwendung der Mittel gegenüber dem LiteraturRat MV nachweisen.

Das Gesamtvolumen der Förderung von Mikro- und Kleinprojekten pro Jahr beträgt 10.000 Euro. An einzelne Projekte werden im Sinne größtmöglicher Breite der Förderung Beträge von maximal 800 Euro vergeben. Die Höhe der vergebenen Mittel kann von der beantragten Summe abweichen und richtet sich auch nach Verfügbarkeit der Mittel bzw. nach der Zahl und Qualität der eingegangenen Anträge.


Nicht finanziert werden Ausgaben, die unabhängig von dem jeweiligen Projekt anfallen, wie etwa Betriebs- und Personalkosten. Ebenfalls nicht gefördert werden bereits geförderte Projekte an Einrichtungen, die bereits vom Land finanziert werden (z.B. die Kofinanzierung einer regulären Lesung an einem der Literaturhäuser).
Möglich ist allerdings die Verwendung der Mittel für Honorare z.B. für Autorinnen und Autoren oder Moderator:innen etwa bei selbst organisierten Lesungen/Literaturveranstaltungen.
Außerdem sollte jedes Projekt nur einmal gefördert werden. Mehrere Anträge für ein und dasselbe Projekt sind daher nicht möglich.


Darf das Projekt aus anderen Förderprogrammen finanziert werden?


Das ist prinzipiell möglich, da die Mikroförderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern auch als Ko-Finanzierung gedacht ist. Eigen- oder Drittmittel müssen nicht aufgebracht werden. Ausgeschlossen sind Projekte, die bereits durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommerns gefördert werden.


Was ist während der Projektlaufzeit und nach Abschluss zu beachten?


Es sollte jeweils Teil des Projekts sein, dass die Inhalte und die Durchführung öffentlich kommuniziert werden, um eine möglichst große Breitenwirkung im Sinne der Sichtbarkeit der literarischen Szene in MV zu ermöglichen. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und der LiteraturRat MV sollten dabei als Förderer genannt werden (in Pressemitteilungen, auf Flyern und Plakaten) und mit ihren Logos vertreten sein. Auch in den Abschlussberichten sollte auf die Förderung durch das Ministerium und den LiteraturRat hingewiesen werden. Die Berichte sollten zwei Monate nach Vergabe der Mittel an den LiteraturRat geschickt werden. Belege der Ausgaben sind aufzubewahren und auf Anforderung nachzureichen.


Für mehr Informationen und zum Online-Bewerbungsformular: literaturrat-mv.de/projekte/mikrofoerderung




Kontakt

LiteraturRat MV c/ Literaturhaus

Doberaner Straße 21
18057 Rostock

Telefon:
01749670720
Mail:
fachstelle@remove-this.literaturrat-mv.de