75.000 Euro für Soziokultur
Sie sind eine soziokulturelle Einrichtung und planen, sich neue Technik anzuschaffen, Aufführungsräume neu auszustatten oder sich mobil besser aufzustellen? Dann könnten Sie vom Investitionsprogramm für soziokulturelle Zentren profitieren. Anträge dafür können ab 5. November gestellt werden.
Worum geht es?
Es geht um eine Säule aus dem Kulturfördersonderprogramm des Landes. Der Schwerpunkt dieser Fördermaßnahme liegt auf soziokulturellen Zentren. Im Mittelpunkt der Förderung steht der „Ankauf von Ausstattung, insbesondere zur Stärkung der Vermittlungsarbeit“. Das Land stellt dafür 75.000 Euro zur Verfügung. Die Mittelvergabe erfolgt über den Landesverband Soziokultur MV e.V.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Einrichtungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die einen soziokulturellen Schwerpunkt aufweisen und deren Aktivitätsprofil dem eines soziokulturellen Zentrums entspricht. Eine Mitgliedschaft im Landesverband Soziokultur MV ist keine Voraussetzung für eine Antragstellung. Pro soziokultureller Einrichtung kann einmalig ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem Anschaffungen im Bereich Veranstaltungstechnik/Bühnentechnik (z.B. Bühnenelemente, Lichtanlagen, Beamer oder Leinwände), Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, Anschaffungen für Versammlungs- und Aufführungsräume (z.B. Stühle, Tische), Anschaffungen für den Ausstellungsbereich (z.B. Wechselrahmen, Beleuchtung, Stelltafeln), Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Kulturveranstaltungen (z.B. mobile Rampen oder Leitsysteme für seh- und hörbehinderte Menschen) sowie Investitionen in die Büroausstattung oder mobile Angebote. Eine Übersicht förderfähiger Maßnahmen finden Sie hier...
Wie hoch ist die Förderung?
Sie beträgt bis zu 3.000 Euro, in begründeten Ausnahmen bis zu 5.000 Euro. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung. Eine Ausnahme bilden Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft: Hier wird eine Anteilsförderung (50 %) gewährt. (Hinweis: Für Investitionen über 5.000 Euro stehen Mittel über das Bundesprogramm Neustart Kultur Zentren 2 zur Verfügung.) Wichtig: Zuwendungsempfänger müssen alle Investitionen bis zum 30. April 2022 getätigt haben.
Bis wann muss die Förderung beantragt werden?
Die Anträge können vom 5. November 2021 an gestellt werden. Sie werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 30. November 2021.
Wie kann man die Förderung beantragen?
Per Email an info@lv-soziokultur-mv.de. Das Antragsformular steht als PDF zum Download auf der Webseite des Landesverbands unter www.lv-soziokultur-mv.de zur Verfügung.
Wo gibt es weitere Informationen?
Beim Landesverband Soziokultur MV e.V. Am 2. November 2021, 18 Uhr, führt er auch eine digitale Antragsberatung durch. Der Zugangslink wird zeitnah auf seiner Website www.lv-soziokultur-mv.de veröffentlicht. Alle Details zur Ausschreibung finden SIe auch hier...