Staatstheater wird Landestheater
Das Land hat das Mecklenburgische Staatstheater in Schwerin und Parchim komplett übernommen. Der Vertrag sei rückwirkend zum 1. Januar 2020 zwischen dem Land und den bisherigen Mitgesellschaftern - dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, den Städten Schwerin und Parchim - geschlossen worden, teilte die Staatskanzlei mit.
„Das Land ist stolz, Gesellschafter eines so traditionsreichen Hauses zu sein”, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Dienstag. Das Mecklenburgische Staatstheater leiste sehr gute Arbeit und sei ein Aushängeschild für ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Bisher hatte das Land 74,9 Prozent der Anteile gehalten. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin verantworteten jeweils 10 Prozent und die Stadt Parchim 5,1 Prozent. Das Land hatte vor längerer Zeit zugesagt, das Staatstheater komplett zu übernehmen. Nun erwarb es die übrigen Anteile für 100.400 Euro.
Da der Kauf mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vollzogen werde, erstatte das Land den Kommunen die bereits für dieses Jahr gezahlten Zuschüsse an das Mehrspartentheater in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro und übernehme die künftigen Zuschüsse zu 100 Prozent.
Der jährliche Zuschussbedarf des Mecklenburgischen Staatstheaters beläuft sich auf etwa 20 Millionen Euro.
„Mit der Übernahme der Anteile durch das Land ist einer der wichtigsten Punkte des Theaterpaktes umgesetzt“, so Schwesig. „Das ist eine gute Lösung für alle Beteiligten. Gleichzeitig sichert dieser Theaterpakt alle regionalen Theater im Land.“
Bei der Gesellschaft „Mecklenburgisches Staatstheater GmbH“ wird künftig ein Beirat eingerichtet, der aus vier Mitgliedern bestehen wird, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes, der Stadt Parchim, des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin. Die Aufgabe der Beiratsmitglieder wird sein, der Gesellschaft kulturelle Bedürfnisse und den Bedarf der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommunen mitzuteilen und daraus ableitend Impulse und Vorschläge für die künstlerische Planung der Gesellschaft zu empfehlen und zu initiieren. Die Arbeit der Beiratsmitglieder wird ehrenamtlich sein.