Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien müssen kein Widerspruch sein. Was bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen zu beachten ist, darüber klärt jetzt eine Broschüre des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege auf.
Die Broschüre enthalte Handlungsempfehlungen für Eigentümerinnen und Eigentümer, Investoren und auch die Genehmigungsbehörden, sagte Kulturministerin Bettina Martin am Montag in Schwerin. Für Windparks auf See gebe es bereits einen umfassenden Denkmalschutz-Leitfaden. In Kürze werde auch ein solches Papier für die Errichtung neuer Windräder an Land vorliegen.
„Der Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist aktiver Teil der Energiewende. Wir sehen es als unsere Aufgabe, konstruktiv und zielorientiert an der Energiewende mitzuarbeiten“, so Martin. „Denkmäler tragen durch ihre Langlebigkeit und teils jahrzehntelange Nutzung zur Nachhaltigkeit und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen bei. Sie sind nachnutzbar, reparierbar und bestehen aus dauerhaften und meist natürlichen Materialien.“
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) hat die Handreichung mit dem Titel „Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht. Diese ist ab sofort auf den Internetseiten des Ministeriums und des LAKD abrufbar.
„Mit den Handlungsempfehlungen trägt der Denkmalschutz auch zu vereinfachten und beschleunigten Planungs- und Bauprozessen bei. Ziel der Denkmalschutzbehörde ist es, künftig mehr Klarheit und Transparenz im Genehmigungsverfahren zu schaffen und den Genehmigungsbehörden schnelle und qualitativ hochwertige Grundlagen für die Entscheidung an die Hand zu geben. Das ist im Interesse aller“, sagte Martin. Ab April sind zusätzliche acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf vier Stellen für die denkmalschutzfachlichen Stellungnahmen an die Genehmigungsbehörden verantwortlich.
Geplante Windkraftanlagen werden in Mecklenburg-Vorpommern von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) genehmigt. Das LAKD hat im Genehmigungsverfahren eine Frist von vier Wochen, um bei den StÄLU eine Stellungnahme aus Sicht des Denkmalschutzes abzugeben. Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz, das ein Bundesgesetz ist, liegt der Ausbau der erneuerbaren Energien in überragendem öffentlichen Interesse. Die StÄLU beziehen die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde in ihre Entscheidung mit ein, müssen ihr aber nicht folgen.
Die vom LAKD bis Ende 2022 zu prüfenden Projekte sind nahezu alle abgearbeitet. „Der Denkmalschutz ist nicht der Hemmschuh, beim Ausbau der erneuerbaren Energien“, so Martin. „Wir werden aber weiterhin in partnerschaftlicher und respektvoller Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden auf die Einzigartigkeit der Denkmäler und Kulturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern hinweisen.“
Gemeinsam mit den anderen norddeutschen Küstenländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat das LAKD den Leitfaden für Baumaßnahmen im Küstenmeer aufgelegt. Darin wird konkret der Umgang mit dem archäologischen Kulturerbe unter Wasser beim Bau auch von Windkraftanlagen oder benötigten Stromtrassen beschrieben.