10 Fragen, 10 Antworten: Die Hintergründe zum Leitlinienprozess
Was ist das Ziel von kulturpolitischen Leitlinien?
Das Ziel ist die gemeinsame Verständigung auf grundlegende Inhalte einer konzeptbasierten Kulturpolitik.Entstehen solleine Art Leitfaden für die Unterstützung von Kunst und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern für die an der Förderung beteiligten Partner aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft aber auch für die Verbindung der Partner untereinander.Damit ist der Leitlinienprozess auch ein Selbstverständigungsprozess. Es sollen jedoch nicht nur die Leitlinien entwickelt werden. Es geht auch um gemeinsam erarbeitete Vorschläge für deren Umsetzung. Deshalb beinhaltet bereits der jetzt vorgelegte Entwurf des Diskussionspapiers erste gesammelte Handlungsempfehlungen und Prüfaufträge, die dann in einen Aktionsplan überführt werden könnten.
In einer freien, offenen Gesellschaft kann und darf der Staat nur die Rahmenbedingungen für eine freie kulturelle Entwicklung schaffen. Aber auch diese Rahmenbedingungen wollten wir eben nicht allein bestimmen, sondern im Dialog mit allen Interessierten weiterentwickeln. Kunst und Kultur in all ihren Facetten sind für unsere Gesellschaft mindestens ebenso wichtig wie eine gute Infrastruktur.
Vom Ideen sammeln bis zur Präsentation: Wie sehen die einzelnen Schritte aus?
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat gemeinsam mit dem Landeskulturrat – insbesondere mit der sich aus ihm gebildeten Arbeitsgruppe – alle Regionalen Kulturkonferenzen und eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Daraus wurden die Themenschwerpunkte herausgearbeitet, die sich jetzt im Diskussionspapier wiederfinden. Dieses Papier wollen wir jetzt wieder gemeinsam mit vielen Beteiligten aus Kunst und Kultur beraten: durch Gespräche mit den Landesverbänden, den Kommunen, aber auch bspw. mit den anderen Ressorts in der Landesverwaltung. Darüber hinaus sind alle Interessierten dazu eingeladen, unter der Adresse kulturleitlinien@ bm.mv-regierung.de ihre Stellungnahmen zum Diskussionspapier abzugeben. In einem nächsten Schritt werden wiederum diese Ergebnisse einfließen, um die Leitlinien und den Aktionsplan weiter zu entwickeln. Dann wird sich erneut der Landeskulturrat damit befassen und anschließend ein Leitlinienpapier verabschieden. Präsentiert wird das Ganze auf einer Landeskulturkonferenz, die für Anfang 2020 geplant ist.
Jetzt ist Halbzeit. Wie lautet das Zwischenergebnis?
Es ist gemeinsam gelungen, jene Kernthemen herauszuarbeiten, die die Kunst- und Kulturszene in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen. Mit den Ergebnissen der vier Regionalen Kulturkonferenzen, die nun in einem Bericht zusammenfassend vorgestellt werden, und den vorliegenden Stellungnahmen liegen eine Vielzahl von Anregungen für Themen und eine Menge an konkreten Umsetzungsvorschlägen vor. Die nun in mehreren Workshops und mit Beteiligung des Landeskulturrates erarbeitete Auswahl an Themenfeldern im Diskussionspapier bildet eine gute Grundlage für den weiteren Abstimmungsprozess mit den Künstlerinnen, Künstlern und Kulturakteuren und am Ende für die Formulierung der Leitlinien sowie die Erarbeitung des Aktionsplanes.
Anfang 2020 sollen die Leitlinien vorgestellt werden. Etwas später als gedacht. Weshalb der neue Zeitplan?
Der jetzt eingeläuteten Beteiligungsphase soll viel Zeit eingeräumt werden, um eine möglichst breite Mitwirkung gewährleisten zu können. Um die kommunale Sicht einsammeln zu können, ist beispielsweise erst die Konstituierung der mit Kultur befassten Gremien in den Gemeinden und Landkreisen nach der Kommunalwahl abzuwarten. Es soll zudem mehr Zeit geben für Diskussionen mit vielen Interessierten und um die anderen Ministerien einzubinden. Außerdem sollen auch die kulturellen Landesverbände und weitere Beteiligte mehr Zeit erhalten, um sich angemessen einbringen zu können.Auch dies soll Ausdruck dafür sein, dass der Prozess weiterhin gemeinsam und durch eine breite Basis gestaltet werden soll.
Wer hat sich am Leitlinienprozess bislang beteiligt?
Die Regionalen Kulturkonferenzen verzeichneten eine hohe Beteiligung. Insgesamt wirkten an den vier Konferenzen etwa 350 Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen mit. Es waren neben Vertreterinnen und Vertretern aus den Landesverbänden und Kultureinrichtungen zahlreiche Künstlerinnen und Künstler dabei. Zugleich gab es aber auch viele Beteiligte aus den Verwaltungen, der Evangelischen Nordkirche und dem Tourismusbereich. Zudem gab es bereits einige Stellungnahmen von Landesverbänden oder auch Einzelpersonen. Außerdem hat sich auch der gesamte Landeskulturrat, in dem ja auch die Kreiskulturräte vertreten sind, mit dem Papier befasst.
Kann man auch weiterhin mitmachen?
Dazu wird ausdrücklich eingeladen. Über die Adresse kulturleitlinien@ bm.mv-regierung.de kann man seine Stellungnahme zum Diskussionspapier übermitteln. So soll eine fundierte Grundlage für die weitere Ausformulierung der Leitlinien entstehen.
Wo kann ich mich über Hintergründe informieren und Stellungnahmen und Reaktionen lesen?
Die jetzt veröffentlichten Dokumente sind zusammenfassende Papiere - wer mehr Informationen möchte, findet sie hier im Kulturportal. Hier sind die Protokolle, Fotodokumentationen und Teilnehmerlisten der Regionalen Kulturkonferenzen genauso wiederzufinden wie die durch die Urheber zur Veröffentlichung freigegebenen Stellungnahmen.
Welche Aufgaben hat die Arbeitsgruppe übernommen?
Die Arbeitsgruppe hat sich in regelmäßigen Treffen mit allem, was an Input eingegangen ist, eingehend beschäftigt und die Themen fachlich diskutiert. Sie hat die Inhalte strukturiert und die jeweils nächsten Prozessschritte gemeinsam geplant. Auch das jetzt vorliegende Diskussionspapier wurde in mehreren Workshops durch die Arbeitsgruppe unter Einbindung weiterer Experten intensiv diskutiert und bearbeitet.
Wie formuliert man eigentlich Leitlinien?
Zu den in den Themenfeldern benannten Schwerpunkten sollen schließlich Leitsätze formuliert werden. Zugleich sollen auch die zahlreichen Handlungsempfehlungen aufgenommen und anschließend in einen umsetzbaren Aktionsplan überführt werden.
Und was geschieht mit Ideen, die nicht integriert werden können?
Die Festlegung von Themenschwerpunkten und daraus abgeleitet die Entwicklung von Leitlinien bedeutet immer auch das „Auslassen“ oder Zurückstellen bestimmter anderer Themen. Alle Anregungen, die nicht direkt Eingang in die Leitlinien gefunden haben, kommen in einen „Pool“ und gehen so für die Zukunft nicht verloren.