Lockerungen für Kulturbetriebe
Ab Freitag dürfen viele kulturelle Einrichtungen wieder mehr Besucherinnen und Besucher empfangen. Für Jugendkunst- und Musikschulen fallen Gruppenbegrenzungen weg. Und auch die Arbeit für Chöre, Musikensembles und soziokulturelle Zentren wird erleichtert, so das Kultusministerium.
Ausgangspunkt
Bund und Länder haben Mitte Februar vereinbart, die Corona-Schutzmaßnahmen in drei Stufen zu lockern. Die Landesregierung hat nun den zweiten Schritt der Lockerungen beschlossen. Sie betreffen auch die Bereiche Kunst und Kultur und treten ab Freitag, 4. März, in Kraft.
Die Regelungen im Einzelnen
Theater und Konzerthäuser
… können in den Stufen 2, 3 und 4 nach der 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) besucht werden. Die Theater und Konzerthäuser können 60 Prozent ihrer Zuschauerplätze belegen. Im Innenbereich muss eine FFP-2-Maske getragen werden. Wer zu zweit oder als Gruppe kommt, kann ohne Abstand zusammensitzen.
Ausstellungen und Museen
… können den Innenbereich in den Stufen 2, 3 und 4 ebenfalls unter 3G öffnen. Auch hier gilt aber: Es muss weiterhin eine FFP-2-Maske getragen werden. Für den Außenbereich von Ausstellungen und Museen gibt es keine Beschränkungen mehr.
In Bibliotheken, Archiven und soziokulturellen Zentren
… gilt nun durchgehend in den Stufen 2, 3 und 4 die 3G-Regel. Das Tragen einer FFP-2-Maske ist auch hier weiterhin ein Muss.
Chöre und Musikensembles
… können künftig wieder ohne Teilnehmerbeschränkung und unter Einhaltung der 3G-Regel in den Stufen 2, 3 und 4 proben und auftreten. Gleiches gilt in den Musik- und Jugendkunstschulen. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl wird hier ebenfalls aufgehoben.
Bei Großveranstaltungen
... gilt für den Innenbereich eine maximale Kapazitätsauslastung von 60 Prozent bzw. einer Person auf zehn Quadratmetern. Erlaubt sind bis zu 6.000 Zuschauer. Für den Außenbereich sehen die Regelungen eine Auslastung von maximal 75 Prozent bzw. einer Person auf vier Quadratmetern. Die Personenobergrenze liegt bei 25.000 Zuschauern. Wer zu zweit oder als Gruppe eine Veranstaltung besucht, darf ohne Abstand zusammensitzen. "Die 2G-Plus Regel bleibt in den Stufen 2 bis 4 bestehen", heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Diskotheken und Clubs
... können wieder öffnen. Hier gilt: 3G in Stufe 1. 2G-Plus in den Stufen 2 bis 4. Und eine Auslastung von maximal 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität.
Religiöse Zusammenkünfte
… können ohne Einschränkungen stattfinden.